Honorar

Grundlagen der Anwaltsvergütung – Was kostet ein Anwalt?

 
Ein erstes Gespräch ist bei mir immer möglich. Ich bin für Sie und Ihr Unternehmen da, wenn Sie Beratung, Vertretung oder Schulungen benötigen.
 
 

Gesetzliche Gebühren – Gibt es ein Gesetz über die Kosten der Rechtsberatung?

 
 
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung.
 
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
 
Auch die Kosten einer Erstberatung durch den Rechtsanwalt sind gesetzlich geregelt. Für das erste Gespräch zahlen Sie maximal 190,- Euro zzgl. MwSt. Es lohnt sich daher immer, frühzeitig fachliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
 
 
 
 
Gebührenvereinbarungen – Kann ich auch eine Gebührenvereinbarung abschließen?
 
Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich. In diesem Stundensatz sind sämtliche Nebenkosten enthalten, z. B. Sekretariatsarbeiten, Literatur- und Rechtsprechungsrecherchen sowie gerichtliche und außergerichtliche Verhandlungen und die entsprechenden Vorbereitungen hierzu.
 
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
 
Die Kosten der Schulungen, Beratungen und Mediationen werden in einer Gebührenvereinbarung festgesetzt und sind abhängig vom Inhalt, der Teilnehmerzahl und der Intensität. Kommen Sie auf mich zu und wir klären es.
 
 
Rechtsschutzversicherung – 
Ich prüfe auch die übernahmefähige Kosten durch die Rechtsschutzversicherung
 
Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfen ich für Sie, ob diese in Ihrem konkreten Fall auch eintrittspflichtig ist. Das bedeutet, ich stelle bei der Rechtsschutzversicherung eine Anfrage, ob die Rechtsschutzversicherung die zur Rechtsverfolgung oder zur Abwehr von Ansprüchen notwendigen Kosten übernimmt. Dazu gehören die Anwaltskosten, die Gerichtskosten und auch ggf. erstattungsfähige Kosten der Gegenseite. 
 
Sie haben noch Fragen oder möchten gern einen Termin vereinbaren? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder auf eine E-Mail von Ihnen.
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